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BIBLIOTHEKSORDNUNG

Stadtbibliothek Laa

 

Liebe Benutzer*innen!

 

Vielen Dank, dass Sie unser Angebot in Anspruch nehmen. Um Ihnen die Nutzung möglichst einfach und reibungslos zu gestalten, möchten wir Ihnen ein paar grundsätzliche Informationen mitgeben. Diese sollen Ihnen helfen, sich bei Ihrem Besuch rasch zurechtzufinden. Der Betrieb einer solchen Service-Einrichtung für die Bürger*innen der Stadt kann natürlich nicht ohne „Spielregeln" ablaufen. Diese dienen nicht nur der Vereinfachung der Organisation, sondern gewährleisten durch ihre Verbindlichkeit auch für Sie eine transparente und verlässliche Abwicklung Ihrer Wünsche.

In diesem Sinne wünscht Ihnen das gesamte Team der Stadtbibliothek Laa viel Freude bei der Nutzung unseres reichhaltigen Angebotes!

 

1. Status

1. Die Stadtbibliothek Laa ist eine allgemein öffentliche Kultur- und Bildungseinrichtung der Stadtgemeinde Laa an der Thaya mit Sitz in 2136 Laa an der Thaya.

2. Sie wird aus Budgetmitteln der Stadtgemeinde Laa an der Thaya, Förderungsbeiträgen des Bundes, des Landes Niederösterreich, diversen Sponsoren und den Lesergebühren erhalten.

3. Die Stadtbibliothek Laa steht jedem*jeder zur Benutzung offen.

4. Grundlage für die Benutzung bildet ein privatrechtliches Verhältnis, welches mit Unterfertigung der Erklärung zur Mitgliedschaft (Leser*innenerklärung) begründet wird.

 

2. Funktion

Aufgabe ist die Medien- und Informationsbeschaffung sowie deren Vermittlung. Die Stadtbibliothek Laa fördert die Lesefähigkeit und Medienkompetenz der Bürger*innen, ist ein Ort der Begegnung, ermöglicht freien Zugang zu Informationen, unterstützt lebenslanges Lernen für die nachhaltige Teilhabe an der Wissensgesellschaft und ist durch ihre differenzierte Veranstaltungstätigkeit Teil der kommunalen kulturellen Bildungslandschaft.

 

3. Einschreibung

1. Für die Benützung der Stadtbibliothek Laa ist ein Ausweis nötig, der grundsätzlich nicht übertragbar ist. Dieser ist bei jeder Entlehnung vorzulegen.

2. Der*die Benutzer*in meldet sich persönlich unter der Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises und eines Adressennachweises an; letzterer kann bei Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich entfallen. Es ist eine Einschreibgebühr (lt. aktueller Tarifordnung) zu entrichten.

3. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres hat der*die Erziehungsberechtigte sein*ihr Einverständnis zu geben. Für Minderjährige haftet der*die Erziehungsberechtigte für Medienverlust oder für anfallende Tarife (Mahn- und Säumnistarife).

4. Ein ausgestellter Bibliotheksausweis verliert fünf Jahre nach der letzten Benutzung seine Gültigkeit.

5. Der Verlust des Bibliotheksausweises ist der Stadtbibliothek Laa unverzüglich zu melden und die Sperre zu veranlassen. Für die Ausstellung eines Ersatzausweises ist die in der Tarifordnung festgelegte Tarif zu entrichten.

6. Die Stadtbibliothek Laa garantiert die Einhaltung des Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.

7. Jede Änderung der persönlichen Daten (z.B. Adresse, Telefonnummer, etc.) ist sofort bekanntzugeben.

8. Mit der Unterschrift auf der Lesererklärung akzeptiert die*der Benutzer*in die gegenständliche Bibliotheksordnung der Stadtbibliothek Laa sowie die derzeit geltende Tarifordnung und gibt eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung.

 

4. Entlehnung, Fernleihe

1. Um Medien auszuleihen, ist eine Einschreibung in der Stadtbibliothek Laa notwendig. Mit der eigenhändigen Unterschrift verpflichtet sich die Person, die Bibliotheksordnung einzuhalten.

2. Medien dürfen nur für den persönlichen Gebrauch entliehen werden und dürfen nicht an dritte Personen weitergegeben werden.

3. Im Sinne der Lizenz- und Urheberrechte ist eine komplette Vervielfältigung untersagt. Bei Anfertigung einzelner Kopien liegt die urheberrechtliche Verantwortung für das Kopieren bei dem*der Benutzer*in. Die Vervielfältigung ganzer Bücher oder Zeitschriften ist verboten. Das Kopieren audiovisueller Medien ist untersagt. Die Benutzer verpflichten sich, für den Fall urheberrechtlicher Ansprüche gegen die Stadtgemeinde Laa/Thaya, diese schad- und klaglos zu halten.

4. Die zur Entlehnung beabsichtigten Medien sind vor jeder Entlehnung vom*von der Entlehner*in auf offensichtliche Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind nicht möglich.

5. Die entliehenen Medien sind schonend zu behandeln! Der Verlust und die Beschädigung von Medien sind sofort zu melden und der volle Neuwertpreis zu entrichten, falls eine Reparatur nicht mehr möglich ist. Sollte eine Neuanschaffung nicht möglich sein, so ist der Anschaffungswert oder der Wiederbeschaffungswert (antiquarischer Wert), je nachdem welcher Wert höher ist, zu ersetzen.

6. Medien, die für wissenschaftliche Arbeiten oder für Aus- und Weiterbildung benötigt werden, können per Fernleihe aus anderen am Fernleihverkehr teilnehmenden Bibliotheken gegen Entrichtung des in der Tarifordnung festgelegten Tarifs bestellt werden. Pro Fernleihe werden max. 3 Bestellwünsche pro Benutzer*in bearbeitet.

 

5. Entlehnfristen

a) Bücher, CDs, DVDs, Hörbücher, TipToi-Bücher, TipToi-Stifte, Tonies, Tonie-Boxen: 2 Wochen
(Bei Jahres-Abos: Bücher – 3 Wochen)

b) Zeitschriften: 1 Woche

Die Entlehnfrist ist einzuhalten.

 

6. Verlängerungen

Wenn die Medien nicht von einem*einer anderen Benutzer*in vorbestellt sind, kann die Entlehnfrist (persönlich, telefonisch oder per E-Mail) wie folgt verlängert werden:
a) Bei Einzelentlehnung zweimal um jeweils zwei weitere Wochen gebührenpflichtig lt. aktueller Tarifordnung.
b) Bei Bestehen eines Jahres-Abos beträgt die Verleihdauer von Büchern 3 Wochen, anschließend ist die Verlängerung noch zweimal gebührenpflichtig (lt. aktueller Tarifordnung) für jeweils eine weitere Woche möglich.

Die „neue“ Entlehnfrist beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem die Verlängerung durchgeführt wurde.

Ausnahmen:
a) Tonies: Pro Benutzer*in dürfen nur 2 Tonies gleichzeitig entliehen werden, eine Verlängerung der Entlehnfrist ist hier nicht möglich.

b) Tonie-Box, TipToi-Stift: Pro Benutzer*in darf nur eine Tonie-Box bzw. ein TipToi-Stift gleichzeitig entliehen werden, eine Verlängerung der Entlehnfrist ist hier nicht möglich.

c) Zeitschriften: eine Verlängerung der Entlehnfrist ist hier nur einmalig um eine weitere Woche möglich.

Nach Ablauf der letzten erlaubten Verlängerung müssen die Medien in die Stadtibliothek Laa zurückgebracht werden zwecks Sichtung und können zu den ausgewiesenen Entlehntarifen vom*von der selben Leser*in nur wieder entlehnt werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt.

In Ausnahmefällen (Matura, Fachbereichsarbeiten, Diplomarbeiten, etc.) wird eine weitere kostenpflichtige Verlängerung um 2 Wochen akzeptiert.

 

7. Tarife

Die zu entrichtenden Tarife und Entgelte sind in der Tarifordnung aufgelistet.

 

8. Vorbestellung

Entlehnte Medien können kostenpflichtig vorbestellt werden. Es können max. drei Vorbestellungen gleichzeitig getätigt werden. In begründeten Fällen (Matura, Fachbereichsarbeiten, Referate, Studium, etc.) ist eine Ausnahmeregelung möglich. Nach Eintreffen der Medien werden die Leser*innen benachrichtigt. Bei Nichtabholung erlischt die Vorbestellung nach einer Woche, die Gebühr ist auch bei Nichtabholung zu entrichten. 

 

9. Mahnung, Ausschluss von der Benutzung

1. Bei Überschreitung der Ausleihfrist um mehr als einen Öffnungstag ist die in der Tarifordnung festgesetzte Säumnisgebühr zu entrichten. Danach erfolgt bei Nichtrückgabe nach insgesamt zweiwöchiger Überschreitung der Entlehndauer (ohne erfolgter Verlängerung) die erste schriftliche Mahnung und nach weiteren zwei Wochen die zweite schriftliche Mahnung mittels Rsb-Brief.

2. Werden die Medien trotz schriftlicher Mahnung nicht retourniert, erfolgt die Weiterleitung an die Abgabenabteilung der Stadtgemeinde Laa/Thaya. Medien und Mahngebühren werden gegebenenfalls auf dem Rechtsweg eingebracht.

3. Mitglieder, die die Bestimmungen der Bibliotheksordnung zum wiederholten Mal nicht einhalten, können von der Bibliotheksleitung vorübergehend oder dauernd von der Benützung ausgeschlossen werden.

4. Mitglieder, die entliehene Medien auch nach der letztmaligen Rückgabeaufforderung nicht retournieren, werden dauernd von der Benützung der Stadtbibliothek Laa ausgeschlossen.

5. Der*die Nutzer*in hat die entliehenen Medien schonend und pfleglich zu behandeln und haftet in vollem Umfang für den Verlust oder die Beschädigung derselben. Bei Verlust oder Beschädigung müssen die Medien durch den*die Benutzer*in ersetzt werden (durch gleichwertige Medien entsprechend dem Wiederbeschaffungswert oder durch Kostenersatz in der Höhe des Anschaffungswertes). Zusätzlich ist eine Bearbeitungsgebühr (lt. aktueller Tarifordnung) zu entrichten.
Beschädigte Medien dürfen nicht durch den*die Benutzer*in selbst repariert werden, eine Meldung an die Stadtbibliothek Laa hat zu erfolgen.

 

10. Haftung

1. Die Weitergabe von Medien an Dritte ist nicht gestattet. Es haftet der*die Benutzer*in bzw. der*die gesetzliche Vertreter*in.

2. Die Stadtbibliothek Laa haftet nicht für die einwandfreie Funktionsfähigkeit der entliehenen Medien. Für Schäden an Geräten, Dateien oder Datenträgern der Benutzer*innen, die aus dem Gebrauch der Medien entstehen, wird von der Stadtbibliothek Laa keine Haftung übernommen.

 

11. Verhalten in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Laa, Haftung

1. Jeder*jede Benutzer*in hat sich so zu verhalten, dass andere Benutzer*innen nicht gestört oder in der Benutzung der Stadtbibliothek Laa beeinträchtigt werden.

2. Kinder sind während des Aufenthalts in der Stadtbibliothek Laa von den Eltern oder Erziehungsberechtigten zu beaufsichtigen.

3. Das Rauchen ist in den Räumen der Stadtbibliothek Laa verboten. Alkoholisierte Personen werden der Stadtbibliothek verwiesen. Sport- und Spielgeräte (Scooter, Rollerblades, Skateboards und dergleichen) dürfen in die Räume der Stadtbibliothek nicht mitgenommen werden.

4. Die Stadtbibliothek Laa übernimmt für in ihren Räumlichkeiten beschädigte, liegengelassene, verlorengegangene oder auf sonstige Weise abhandengekommene Gegenstände der Benutzer*innen keine Haftung.

5. Die Teilnahme an Veranstaltungen der Stadtbibliothek Laa erfolgt in eigener Verantwortung der Teilnehmer*innen. Die Stadtbibliothek Laa übernimmt insbesondere bei Minderjährigen keine Aufsichtspflicht.

6. Bei Internetnutzung (LAN und WLAN) tragen die Benutzer*innen Verantwortung dafür, es rechtskonform zu nutzen und insbesondere die geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts, des Strafrechts und des Datenschutzes einzuhalten. Seiten mit Gewalt verherrlichendem, rassistischem und/oder pornografischem Inhalt dürfen nicht abgerufen werden. Die Stadtbibliothek Laa haftet nicht für die Inhalte im Internet und für Konsequenzen ihrer Nutzung sowie Missbrauch durch Dritte.

7. Die Leitung der Stadtbibliothek Laa oder das von dieser beauftragte Personal nimmt das Hausrecht wahr; deren Anweisungen ist Folge zu leisten.

8. Die Auflage von Flugblättern sowie das Anbringen von Plakatwerbung in oder vor der Stadtbibliothek Laa ist nur nach Absprache mit der Bibliotheksleitung genehmigt.

9. Die Bibliotheksleitung ist berechtigt, Personen, die grobe oder dauernde Verstöße gegen die Bibliotheksordnung begehen, zeitweise oder ganz von der Benpützung der Stadtbibliothek Laa auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Jahresbeiträge besteht.